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Stichwort: Recht zum Zurückhalten einer Zahlung _

Zurückbehaltungsrecht.

Das Zurückbehaltungsrecht ist das Recht eines Schuldners eine Leistung oder eine Herausgabe so lange zu verweigern, bis der andere seine Schuld ausgeglichen hat. Es findet sich in vielen Rechtsgebieten wie Mietrecht, Vertragsrecht, Reiserecht etc.

Beispiel: Ihr Wagen ist in Reparatur, es gibt Streit über die Höhe der Reparaturrechnung und der Reparateur rückt Ihren Wagen erst wieder raus, nachdem die Rechnung bezahlt ist. Dann bleibt Ihnen nur unter Vorbehalt zu zahlen.

Ist in Ihrer Mietwohnung der Gebrauch derselben durch irgendetwas eingeschränkt, was der Vermieter zu verantworten hat haben Sie auch hier ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete oder einem Teil der Miete. 

Haben Sie die Miete nicht gemindert sondern nur zurückbehalten, müssen Sie das Zurückgehaltene später wieder rausrücken.

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