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Stichwort: Eherecht > Familienrecht

Zugewinngemeinschaft.

Wird zu Beginn einer Ehe nichts anderes vereinbart leben die Ehegatten in der sogenannten Zugewinngemeinschaft.

Das heisst, dass alles was diese Ehegatten während der Ehe hinzugewinnen, also erwirtschaften, beiden zu gleichen Teilen gehört. 
Dies bedeutet aber auch, dass jeder was er in die Ehe miteingebracht hat am Ende dieser Ehe wieder mitnehmen kann.
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Die Zugewinngemeinschaft ist das eigentlich normale Recht in dem Ehegatten zusammenleben, weil meist geheiratet wird, ohne dass irgendeine Vereinbarung getroffen oder ein Ehevertrag geschlossen wurde.

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Aber auch hier wieder die Warnung an alle Sparsamen in einer Ehe: Die Zugewinngemeinschaft begünstigt die Verschwender. Manche Verschwender haben am Ende einer Ehe keinerlei Zugewinn, der Sparsame hat Geld auf dem Sparbuch und muss das dann mit dem Verschwender teilen.

Also: Vor einer Trennung gut nachdenken.
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