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Stichwort: Prozessrecht > Widerklage 

Die Widerklage wird phonetisch oft als Wiederklage verstanden.

Hier geht es jedoch nicht darum noch einmal zu klagen.

Die Widerklage besagt, das ein Beklagter der gegen den Kläger einen Anspruch hat, diesen im Prozess im Zuge der Widerklage geltend machen kann.

Gegeneinander bestehende Ansprüche können aufgerechnet werden. Beispiel: A hat noch Schulden bei Ihnen und verkauft Ihnen seinen Wagen. Von Kaufpreis ziehen Sie den Betrag ab den A Ihnen noch schuldet. 

Sie haben Ihr Geld zurück und vielleicht einen Freund weniger.

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Die neutralen Anwälte der Rechtsrathotline JustitiaDirekt stehen Ihnen auch bei Fragen zur Widerklage täglich zur Verfügung und beraten Sie auch vorbeugend.

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