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Stichwort: Zivilrecht - Vergleich _

Wenn zwei aufhören sich zu streiten und sich vergleichen _

Der Vergleich ist die gütliche Einigung zweier Streithähne. Diese kann außergerichtlich getroffen werden, aber auch in jeder Phase eines Prozesses.

Ein (gerichtlicher) Vergleich kann auch auf Widerruf geschlossen werden. Wird dieser (gerichtliche) Vergleich nicht widerrufen, wird er für beide Parteien bindend.

Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich kann, muss aber nicht angenommen werden.
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Ein altes Lied, scheinbar schliessen viele Rechtsanwälte - auch im Beisein ihrer Mandanten vor Gericht Vergleiche, ohne das diese Mandanten begriffen haben worum es geht und worauf sie sich eingelassen haben.

Wenn es Ihr Rechtsanwalt nicht von sich aus tut, sollten Sie diesen vor einem Termin darauf ansprechen, was zu tun ist, wenn das Gericht (was Gerichte gerne tun) einen Vergleich vorschlägt.

Es ist nicht immer sehr klug, sich vor Gericht in keiner Weise gesprächsbereit (vergleichsbereit) zu zeigen. Die Erfahrung zeigt, das dies leider (obwohl es nicht so sein sollte) nach hinten losgehen kann.

Geht es z. B. um eine kleine Summe, die vor dem Amtsgericht verhandelt wird, ist über dem Amtsgericht (wie Juristen sagen) nur noch der Himmel, d. h., es gibt keine Möglichkeit ein "schlechtes" Urteil anzugreifen.

Ein hier einmal gesprochenes Urteil ist unwiderruflich für alle Zeiten.

Der Vergleich ist Anwalts Liebling für alle dilettantischen Anwälte, die manchmal gar nicht wissen worum es geht. Beim Vergleich können sie nichts falsch machen, weil sich der Mandant ja damit einverstanden erklären muss. Das aber einem Nichtjuristen so zu erklären, dass er dazu JA sagt, ohne zu wissen, wozu er denn nun eigentlich JA sagt, dass schaffen diese Dilettanten noch.

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Fragen zum zivilrechtlichen Vergleich im Zivilprozess? 

Die neutralen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Rechtsrathotline und Anwaltshotline JustitiaDirekt stehen Ihnen auch bei Fragen zum Vergleich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung und beraten Sie auch vorbeugend.

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