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Stichwort: Zivilrecht > Stufenklage _

Die Stufenklage kommt immer dann infrage, wenn Sie nicht genügend Angaben für eine Feststellungsklage haben und diese Angaben nur vom Prozessgegner erhalten können.

Beispiel aus dem Markenrecht:

Sie wollen Schadensersatz von jemandem, der Ihre Marke widerrechtlich genutzt hat. Dazu brauchen Sie aber Angaben dazu, wie oft z. B. eine Anzeige geschaltet war. Sie benutzen also die Stufenklage. Stufe eins: Sie verlangen Auskunft, Stufe 2, wenn Sie diese erhalten haben, soll ein Gericht über Ihren Schadensersatz entscheiden. Dies erfolgt alles in einer Klage. So wird z. B. verhindert, dass etwas verjährt.

Zuerst wird also über Stufe eins Ihrer Klage verhandelt. War das erfolgreich, geht das Gericht an Stufe zwei.

Fragen zur Stufenklage: Die bei uns angeschlossenen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.

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