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Stichwort: Strafrecht > Strafbefehl _

Strafbefehl ist ein Begriff aus dem Strafrecht. 

Bevor ein Strafbefehl ergeht, muss vorher von der Staatsanwaltschaft ein Straftatbestand abgehandelt worden sein, bei dem man auf Seiten der Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kam, dass ein Vergehen gegen das Strafrecht vorliegt.

Der ermittelnde Staatsanwalt beantragt bei Gericht (z.B. weil er die Sachlage als einfach zu bewerten ansieht) gegen den Beschuldigten den Erlass eines Strafbefehls. 

Bei Akzept durch den Beschuldigten ist das Strafverfahren damit beendet, eine Verhandlung findet nicht mehr statt. 

Widerspricht (Einspruch) der Beschuldigte dem Strafbefehl, wird die Sache vor Gericht verhandelt, so als hätte es den Strafbefehl nie gegeben.

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Fragen zum Strafbefehl? 

Ganz so einfach - wie hier vereinfacht dargestellt ist es in den meisten Einzelfällen - leider nicht immer. Der Teufel steckt auch hier - wie so oft - im Detail.

Es gibt vieles zu beachten. So mancher Strafbefehl wurde schon rechtskräftig, weil Kleinigkeiten übersehen wurden.
Bei Erhalt eines Strafbefehls sollte schnell gehandelt werden und evtl. sofort Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt gesucht werden. Die Fristen sind nicht sehr lange.

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