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Stichwort: Mietrecht - Eigentümerwechsel _

Beim Eigentümerwechsel durch Kauf, Vererbung, Zwangsversteigerung etc gehen die bestehenden Mietverträge auf den neuen Eigentümer über.

Die für die einzelnen Mietverträge geltenden Abmachungen zwischen Mieter und vorherigem Eigentümer und Vermieter gelten zunächst unverändert fort. 

Dies gilt auch für die Mieterhöhung. Eine Mieterhöhung vor Eigentumswechsel kann nur vom "alten" Eigentümer durchgeführt werden.

Oder - er erteilt dem Übernehmer Vollmacht in seinem Namen eine solche Mieterhöhung zu tätigen.

Ebenso kommt es immer wieder zum Streit, wenn der Mieter aus den Nebenkosten noch eine Rückzahlung zu erhalten hat und dann nicht klar ist, wer zahlen muss, der alte oder der neue Eigentümer der Wohnung.

Fehler werden hier oft von allen Parteien gemacht, von alten Eigentümer, dem neuen, aber auch den Mietern. Oft hängt sich ein grosser Streit an Kleinigkeiten auf.

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