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Stichwort: Mietrecht, Mietminderung

Ist der Gebrauch Ihrer Wohnung durch einen Umstand eingeschränkt für dessen Beseitigung Ihr Vermieter verantwortlich zeichnet, können sie die Miete mindern, reduzieren. 

Wieviel das ist, hängt von dem Grad der Einschränkung ab. Ihr Vermieter ist wahrscheinlich weder Hellseher noch Hexer, d. h., er muss a) von diesem Mangel wissen und b) Gelegenheit erhalten den Mangel in angemessener Zeit zu beseitigen. 

Erst dann dürfen Sie mindern. Etwas anderes ist es, wenn er Ihnen auf Ihre Reklamation hin zu verstehen gibt, dass Sie ihn mal am Ar... ...... können. (Kommt anscheinend öfter vor!) Dann können Sie die Miete sofort mindern!

Viele Vermieter machen den Fehler und versuchen die Sache auszusitzen, indem sie abwarten, bis der Mieter soweit in Verzug ist, dass, wäre die geschuldete Summe Miete, das Mietverhältnis gekündigt werden kann.

Wehrt sich der Mieter, funktioniert das leider nicht und kann nach hinten losgehen.

Aber; eine Mietminderung muss auch angemessen sein. Da manchmal den richtigen Weg zu finden ist nicht gerade einfach.

Ein Anwalt unserer Anwaltshotline kann Ihnen da unterstützend raten.


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