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Stichwort: Was ist ein Haustürgeschäft?

Unter Haustürgeschäft versteht man alle Geschäfte und Verträge, die so zustande kamen, als hätte jemand unangemeldet und unaufgefordert plötzlich bei Ihnen geklingelt und Sie sodann zum Abschluss einer Vereinbarung gebracht. 

Also alle Offerten mit denen Sie erst im Augenblick des Zusammentreffens bekannt werden und die nicht von Ihnen z.B. durch Anforderung einer Beratung initiiert sind = Haustürgeschäft.

Auch wenn Sie am Arbeitsplatz, in der U-Bahn, auf dem Sportplatz oder in Ihrem Urlaub am Strand so kontaktiert werden wie eingangs beschrieben, finden die Bestimmungen für das Haustürgeschäft Anwendung. 

Für so zustande gekommene Vereinbarungen besteht grundsätzlich das Recht diese innerhalb einer Woche ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, auch wenn die Belehrung über dieses Widerrufsrechts in den Verträgen fehlt.

Vielfach wird versucht das zu umgehen, indem man sich "einladen" lässt.

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Die rechtlichen Regelungen zum Haustürgeschäft haben in den letzten Jahren für ziemlich Verwirrung in der Allgemeinheit gesorgt, wenn es um die rechtliche Beurteilung des Widerrufs von Verträgen geht, weil die Normen allgemein übertragen wurden.

So ist in vielen Bevölkerungskreisen die Mär nicht totzukriegen, man könnte mittlerweile alle Verträge innerhalb von 14 Tagen kündigen, bzw., von diesen Verträgen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Wahr ist daran nur, dass das generell nur für Verträge gilt, für die das Fernabsatzgesetz anwendbar ist.

Generell kann man aber von jeden Vertrag zurücktreten, bzw., diesen anfechten, wenn man die Gründe kennt, warum von einem Vertrag zurückgetreten werden kann.

Machen Sie sich schlau, rufen Sie einen unserer Anwälte der Hotline an. Der kann Ihnen mehr sagen.

Jeder Fall ist ein Einzelfall und bedarf einer Einzelfallbetrachtung und einer Einzelfallbeurteilung.

Befragen Sie einen der bei unserer Hotline angeschlossenen Rechtsanwälte zu den Bestimmungen zum Thema "Haustürgeschäft" und Sie wissen in wenigen Minuten mehr.
Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte erreichen Sie von Montags bis Sonntags täglich bis in die späten Abendstunden.

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