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Stichwort: Was ist unter Arrest zu verstehen?

Arrest hört sich irgendwie nach Gefängnis an. Kann es auch sein. Es ist jedoch zwischen einem dinglichen und einem persönlichen Arrest zu unterscheiden.

Der Arrest kommt immer dann infrage, wenn zu befürchten ist, dass eine Forderung nicht mehr durchgesetzt werden kann oder der Verdacht besteht, dass sich sich jemand einer Zwangsvollstreckung entziehen will, dadurch, dass er z. B. Vermögen "zur Seite" schaffen will.

Der dingliche Arrest ist allerdings dem persönlichen Arrest vorrangig. 

Dinglicher Arrest heisst, dass z. B. eine Summe X "unter Arrest" genommen wird. Sie ist somit einem Schuldner entzogen.

Der persönliche Arrest kommt immer dann infrage, wenn kein Vermögen greifbar ist und z. B. zu befürchten ist, dass ein Schuldner sich der Zwangsvollstreckung entziehen könnte, indem er sich z. B. ins Ausland absetzt.

Ein Antrag auf Arrest jeder Art kann aber nicht einmal so gefordert werden. Er muss nachvollziehbar begründet werden.

Es braucht einen sog. Arrestgrund.

Vollzogen wird ein bestätigter Arrest durch einen Gerichtsvollzieher.

Auch Finanzämter können einen Arrest beantragen. Aber auch das geht nicht ohne trifftigen Grund.

Seit Juli 2017 ist der dingliche Arrest auch im Strafrecht bei der sog. Vermögensabschöpfung bei Straftaten zu finden. 

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